Jagdverpachtung

Jagdverpachtung
Flußbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich)

 

Zum 01.04.2019 ist die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Flußbach, Jagdbogen I als Niederwildjagd auf die Dauer von 8 Jahren zu verpachten.

Jagdbogen I insgesamt ca. 319 ha, umfasst die Grundstücke der Gemarkung Flußbach westlich der Autobahn (A1/A48) und nördlich der Kreisstraße (K 23); ca. 213 ha Wald.

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Flußbach, Jagdbogen I“ bis spätestens Montag, 21.01.2019, 14.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Rathaus, einzureichen. Die Öffnung der Angebote erfolgt am Montag, 21.01.2019, unmittelbar nach 14.00 Uhr, im Sitzungssaal im 1. Stock des Rathauses Trarbach. Der Verpächter ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Die Pachtbedingungen liegen vom 07.01.2019 bis einschließlich 18.01.2019, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 5, 56841 Traben-Trarbach, während der Dienststunden zur Einsichtnahme bzw. Abholung aus. Sie können dort auch postalisch oder per E-Mail unter Rathaus@vgtt.de  angefordert werden.

Die Abgabe eines Gebotes gilt gleichzeitig als Anerkennung der Pachtbedingungen.

Dem Pachtgebot ist die Bestätigung der Jagdpachtfähigkeit (§ 14 Abs. 5 Landesjagdgesetz) und der Nachweis der Höchstflächenbegrenzung (§ 14 Abs. 3 Landesjagdgesetz) beizufügen.

Weitere Auskünfte bzgl. der Revierbeschaffenheit und evtl. Revierbesichtigungen können telefonisch mit Revierleiter Thomas Kreten, Tel. 06571 / 8676, besprochen werden.

Flußbach, den 01.12.2018

(Hans-Josef Drees)
Ortsbürgermeister